Tauchregeln - Erklärung

Verband Internationaler Sporttaucher e.V.
Ausbildungszentrum Cuxhavener Str. 1 21745 Hemmoor Tel: 04771-79 21
Hemmoor, den 01.02.00
Ich habe zur Kenntnis genommen, daß ich im Zusammenhang mit der mir heute einmalig erteilten Erlaubnis, im Kreidesee Hemmoor tauchen zu dürfen, den VIST (Verband Internationaler Sporttaucher e.V.) und die HGF (Hemmoorer Grundstücks- und Freizeit GmbH & Co. KG) von allen Ansprüchen, die diesen Gesellschaften durch meine Anwesenheit, sowie durch meine Tauchgänge erwachsen könnten, freizuhalten habe. Dies gilt für selbsterlittene Schäden an meiner Person und meinen Sachen, als auch für Ansprüche Dritter, die aus meinem Handeln gegen die genannten Gesellschaften gerichtet werden könnte.
Mit meiner Unterschrift auf dem Anmeldebogen bestätige ich den Erhalt einer Planzeichnung des Sees, die in der Anmeldung ausliegt. Gegebene Hinweise. Einschränkungen u. Sperrgebiete sowie die Wachdienstzeit werde ich beachten.
Es ist mir untersagt, mich Geräten. Materialien u. Baulichkeiten unter Wasser zu nähern, Zugang zu verschaffen oder sie zu Betauchen. Die Einschränkungen an den Einstiegen werde ich beachten.
Meine letzte tauchärztliche Untersuchung liegt nicht länger als 2 Jahre zurück ( ab 40 Jahre l Jahr!) und auch sonst liegen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für den Tauchsport vor. Ich werde nicht unter Einfluß von Alkohol oder sonstiger Rauschmittel tauchen.
Ich darf nur kaltwassertaugliches Equipment gemäß DIN EN 250 benutzen, welches sich im technisch einwandfreien Zustand befinden muß. Es sind zwei (2) getrennt absperrbare Atemsysteme vorgeschrieben. Dies gilt auch für Ausbildungstauchgänge in geringen Tiefen. Mitgeführte Ponyflaschen müssen mindestens 2 Liter Flaschenvolumen aufweisen. Jeder Taucher hat komplett ausgerüstet zu sein.
Bin ich noch Tauchschüler, oder nur im Besitz eines Grundtauchscheines, darf ich nur mit Tauchlehrern bzw. Assistenten tauchen. Als Taucher mit Bronze/*, OWD, AOWD oder mit äquivalentem Tauchbrevet habe ich eine maximale Tauchtiefe von 25m. Mit Silber/**, Rescue oder mit vergleichbarem Brevet darf ich max. 40m tief tauchen. Bei höherer Brevetierung beträgt meine Tauchtiefe max. 45m. 100 gelogte Tauchgänge nach der letzten Prüfung sind mit dem nächsthöheren Brevet gleichzusetzen. Tieftauchgänge für das nächsthöhere Brevet können nur mit Gold/*** Tauchern durchgerührt werden. Außerdem werde ich keine Tauchgänge mit Dekompressionstiefen von mehr als 6m durchführen und mit mindestens 20 % Reserveluftmenge wieder auftauchen. Nach Aufforderung werde ich einer Tiefenmesser- u. Logbuchkontrolle nachkommen.
Pro Tag darf ich max. drei Tauchgänge tiefer als 20m durchführen. Anschließende Tauchgänge dürfen bis max. 10 m durchgeführt werden. Bei Nachttauchgängen gilt eine Tiefengrenze von max. 15m.
Alleintauchgänge sind nicht gestattet. Als Tauchlehrer und Assistent darf ich jeweils mit max. zwei Schülern (Anfängern) zur Zeit tauchen. Ortsunkundigen Tauchern wird die Benutzung einer Buddyleine empfohlen.
Zwischen 23.00-06.00 ist das Tauchen verboten.
Das Betreiben von Kompressoren u. Stromaggregaten ist untersagt. Ab 22 Uhr sind Ruhestörungen zu vermeiden. Das Campen am See ist nicht gestattet. Tagsüber werden am See Pavillons ohne Seitenwände geduldet. Hierbei handelt es sich um Auflagen vom Ordnungsamt!
Wenn ich versäume den Anmeldebogen für Taucher auszufüllen u. somit keine Eintrittskarte besitze, muß ich nach Aufforderung den dreifachen Tagessatz nachzahlen. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich vor dem Tauchen,
Ich werde den Anweisungen des Wach- und Sicherungsdienstes unbedingt Folge leisten, da sie das Hausrecht ausüben. Bei Tauchunfällen ist der Wachdienst umgehend zu informieren.
Ich werde die Wachzeiten; im See beachten. Die genauen Zeiten sind beim Wachdienst zu erfragen. Eine besetzte Wache ist an der aufgezogenen Fahne am Wachcontainer zu erkennen, allerdings kann sich der Wachgänger auch auf Kontrollgang befinden. Im Notfall ist dann die Anmeldung zu informieren.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Punkte 1-14 an. Bei groben Verstößen (-/.B. Tiefenüberschreitung) gegen die hier gültigen Tauchregeln. Hinweise. Anordnungen u. Kontrollen muß ich mit einem einjährigen Tauchverbot rechnen. Bei schweren Verstößen muß ich mit einem endgültigen Tauchverbot rechnen. Bei grob fahrlässig verursachten Einsätzen. muß ich damit rechnen, die entstandenen Kosten zu tragen.